Kernener FDP sieht baden-württembergisches Grundsteuermodell kritisch

„Je größer das Grundstück, desto höher dürfte die Grundsteuer sein“, fasste Jochen Haußmann, Kernener FDP-Ortsvorsitzender und Landtagsabgeordneter bei einer Veranstaltung im Hirsch in Stetten die Folgen der Grundsteuerreform zusammen. Was selbstverständlich klingt, hat die Tücke im Detail: „Eigentlich ist die Reform mit der Aussage gestartet, dass sie aufkommensneutral stattfinden soll. Ob das so kommt, hat Kernen genauso in der Hand wie alle anderen Kommunen, denn sie bestimmen am Ende den Hebesatz“, sagt Jochen Haußmann.

Baden-Württemberg geht bei der Grundsteuer wie Bayern einen Sonderweg. Allerdings sorgt das Bodenwertmodel bei uns für viele Ungerechtigkeiten – und am Ende dürfte es für viele Eigentümer und Mieter deutlich teurer werden, weil im Gegensatz zu Bayern bei uns nur das Grundstück relevant ist.

Was konkret in Kernen zu bezahlen ist, lässt sich erst sagen, wenn der Gemeinderat nach der Reform den Hebesatz festgelegt hat. Haußmann: „Als Basis für die Steuerberechnung wird der Bodenrichtwert mit der Grundstückgröße multipliziert. Je nachdem, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, wird dann eine Grundsteuermesszahl errechnet. Abschließend legt die Kommune den Grundsteuerbetrag über ihren Hebesatz fest.“ Die Vorgabe des Bundes lautet, dass das aufkommensneutral erfolgen soll. „Allerdings ist festzustellen, dass der Hebesatz in Kernen inzwischen für den Haushalt 2023 von seit Jahren gültigen 325 auf 385 Prozent angehoben worden ist und die Einnahmen mit 2,62 Millionen Euro berechnet werden, während der Ansatz im Jahr 2022 noch bei 2,225 Millionen Euro gelegen hatte“, verweist Jochen Haußmann auf den aktuellen Kernener Haushaltplan.